Kosten
Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren und –methoden als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Dies sind derzeit: Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Ablauf
Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist.
Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) geplant ist, schreibt die Therapeutin zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt. Nach Eingang des Antrages prüft die Krankenkasse, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.
Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin bzw. Patient und Therapeutin vereinbart.
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, PTV 10 („Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung“), Stand: Februar 2017
Private Versicherung und Beihilfe
Es hängt bei privaten Versicherungen von Ihrem individuellen Vertrag ab, ob und in welchem Umfang Ihre private Versicherung die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt. Erkundigen Sie sich am besten vor Beginn der Behandlung, inwieweit Ihre Versicherung für die Kosten aufkommt, und was für die Beantragung der Kostenübernahme notwendig ist (Bericht, Formulare o.ä.).
Selbstzahler
Sie können die Kosten für eine Psychotherapie auch als Selbstzahler übernehmen, wenn es Gründe gibt, die gegen eine Beantragung bei der Versicherung sprechen, oder wenn Sie beispielsweise in der Schweiz versichert sind. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt derzeit 100,55 Euro pro Therapiesitzung (50 min).
Kostenerstattung
Gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche mit psychotherapeutischem Behandlungsbedarf können bei Gesa Hansen im sogenannten Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Dies ist möglich, wenn die Wartezeit in anderen Praxen eine zumutbare Zeitspanne übersteigt. Wenn Sie daran Interesse haben, wenden Sie sich an Gesa Hansen, die Ihnen die notwendigen Schritte erläutert, um bei Ihrer Krankenkasse ein Kostenerstattungsverfahren zu beantragen.
Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren erhalten Sie hier.